Montag, 12. August 2013

'Große' Verspätung

Die VO (EG) Nr. 261/2004 sieht in ihrem Gesetzestext keine Ausgleichsleistungen vor, wenn es sich 'lediglich' um eine 'große' Verspätung handelt. Nach dem reinen Gesetzestext gäbe es Ausgleichsleistungen nur im Falle von Annullierungen oder Nichtbeförderungen.  

Aber: Gemäß höchstrichterlichen Urteilen des EuGH, Az.: 402/07 und 432/07, bestätigt durch EuGH, Az.: C-581/10 und C-629/10, steht Fluggästen eine Ausgleichsleistung im Falle einer 'großen' Verspätung von über drei Stunden zu, denn sie befinden sich in einer ähnlich prekären Situation und dürfen daher nicht schlechter behandelt werden als Fluggäste, deren Flüge ganz gestrichen oder annulliert wurden. - Als höchstrichterliche Urteile haben diese EuGH-Entscheidungen Gesetzescharakter, d. h., sie sind gleichwertig wie ein Gesetz, aus welchem man einen Rechtsanspruch ableiten kann.

Bei der 'großen Verspätung' von über drei Stunden kommt es immer auf die Ankunftsverspätung am Endziel an!

Fazit: Auch im Falle einer 'großen' Verspätung von über drei Stunden hat der Fluggast einen Anspruch auf eine Ausgleichsleistung.

Diese beträgt:
  • 250 € für eine Flugstrecke kürzer gleich 1500 km und einer Verspätung um mehr als drei Stunden
  • 400 € für eine weitere Strecke innerhalb der EU oder kleiner gleich 3500 km und einer Verspätung um mehr als drei Stunden
  • 600 € bei Flugstrecken länger als 3500 km und einer Verspätung um mehr als drei Stunden
Bei einer 'großen' Verspätung von über drei (!) Stunden hat der Passagier einen Anspruch auf Betreuungsleistungen (Mahlzeiten, Getränke, evtl. Hotelunterbringung, Benutzung von Telekommunikationsmitteln). 

Bei einer Verspätung von über fünf Stunden hat der Fluggast einen Anspruch auf Unterstützungsleistungen. Dieser Anspruch ist wahlweise auf -Erstattung des Ticketpreises, -kostenlosen Rückflug zum Abflugort oder -anderweitige Beförderung zum Zielort gerichtet.
    Es muß dazu gesagt werden, daß die grundsätzliche Anwendbarkeit vorliegen muß, wenn man erfolgreich Ansprüche nach der VO (EG) 261/2004 gegen die Fluggesellschaft geltend machen möchte. 

    Einen kostenlosen Musterbrief für Fälle von Annullierungen, 'großen' Verspätungen oder Nichtbeförderungen können Sie hier erstellen. 

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    1 Kommentar:

    1. Hallo,
      ich würde gern wissen, wie die Flugstrecke korrekt bestimmt wird. Ich hatte einen Flug gebucht von A nach B über C und der Flug von C nach B wurde kurzfristig auf den nächsten Tag verschoben. 250€ hat mir die Fluggesellschaft zugesprochen. C nach B hat eine Entfernung von <1500 Km während die ganze Reise A nach B 1535 Km beträgt. Zählt da nur der verspätete Teilflug oder der ganze Flug von A nach B ? C liegt nicht in der EU.
      Danke für die Hilfe

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